Allgemeine Geschäftsbedingungen VIVO Textilgroßhandel

VIVO Textilgroßhandel 

1. Allgemeines:

Für alle Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Einkaufsbedingungen unserer Kunden, die von unseren Bedingungen abweichen, sind für uns nicht bindend, auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
 
2. Angebot und Preise:
Unsere Angebote sind freibleibend und speziell für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Schulen und Vereine bestimmt. Alle angegebenen Preise sind Brutto- Preise und gelten inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Angebote, Rabatte und Preisnachlässe bedürfen der Schriftform und haben generell eine Geltungsdauer von 30 Tagen. Angaben, die technische oder Design Eigenschaften betreffen, sind freibleibend.
 
2.1 Belege werden als PDF oder E-Mail zugestellt.
 
3. Lieferungen:
Eine Garantie für die Ausführung einer Lieferung bzw. Dienstleistung oder Einhaltung einer Frist übernehmen wir nicht. Wird eine Lieferung bzw. Dienstleistung nicht zu dem vorgesehenen Termin ausgeführt, so hat der Kunde das Recht, uns zur Lieferung oder Leistung der Ware bzw. Dienstleistung innerhalb von 3 Wochen aufzufordern und bei fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche werden für diesen Fall von beiden Parteien ausgeschlossen. Andere Verträge innerhalb der Geschäftsbeziehung bleiben von diesem Recht unberührt.
 
4. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der zugrundeliegenden Geschäftsbeziehung herrührenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Dies gilt auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, sowie zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften. Im Falle des Wiederverkaufs gestatten wir die Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt. Der Veräusserung stehen Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verarbeitung gleich. Sämtliche Designleistungen unterliegen dem Urheberschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Nutzungsrechte Gewähren wir grundsätzlich nur für 2 Jahre, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung unter Vorbehalt der vollständigen Bezahlung. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Vergabe von Nuzungsrechten an Dritte durch den Abnehmer. Die Vergabe von Nebenrechten bedürfen der Schriftform. Die Vergabe von Nutzungsrechten und Nebenrechten, auch an Dritte, nach Ablauf des gewährten Nutzungszeitraumes behalten wir uns vor. Wir sind nicht verpflichtet Urheberrechtsverletzungen sowie Verletzungen der Lizenzrechte an den Rechten Dritter zu prüfen oder auf diese hinzuweisen. Ebenso schließen wir jede Haftung für diese aus.
 
5. Der Kunde tritt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Wir sind jederzeit berechtigt, die erfolgte Abtretung gegenüber dem Abnehmer des Kunden offenzulegen, der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, mit seinem Abnehmern Abtretungsverbote unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen.
 
5.1 Der Kunde wird hiermit bis zu einem jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, diese Ermächtigung entfällt ohne weitere Anzeige gegenüber dem Kunden bei dessen Zahlungsverzug oder Vermögensverfall. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, bereits eingezogene Beträge in Höhe der bei uns offen Forderung an uns abzuführen. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Vorbehaltsware für uns zu be- und verarbeiten, ohne dass uns insoweit Verpflichtungen erwachsen.
 
5.2 Im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, der von uns gelieferten Ware zu der im fremden Eigentum stehenden Ware, erwerben wir Miteigentum an dem Wertverhältnis der von uns gelieferten Ware zu der im fremden Eigentum stehenden Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung.
 
5.3 Für den Fall der Weiterveräusserung der verbundenen, vermischten oder bearbeiteten Ware gilt die vorstehende vereinbarte Abtretung der Forderung des Kunden aus dem Verkauf in Höhe des Wertanteils unserer Vorbehaltsware.
 
5.4 Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Vorbehaltsware ganz oder teilweise zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er ist verpflichtet, Massnahmen Dritter, welcher unsere Rechte gefährden, unverzüglich durch Vorlage einer Abschrift des Pfändungsprotokolls zu unterrichten.
 
5.5 Verletzt der Kunde die ihm obliegende Mitteilungspflichten, ist er für den hieraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Die mit der notwendigen Intervention verbundenen Kosten trägt der Kunde. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als das deren Wert die zu sicherde Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Wert der zu sichernden Forderung verrechnet sich nach dem Fakturawert.
 
6. Zahlungen:
Rechnungen sind zahlbar sofort ohne Abzug. Bei Sponsoringaufträgen haften sowohl der Rechnungsnehmer (Sponsor) sowie der Auftraggeber in voller Höhe. Kommt der Sponsor seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder gerät in Zahlungsunfähigkeit ist der Auftraggeber zur Zahlung in voller höhe verpflichtet. Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Werden Zahlungsziele nicht eingehalten, sind wir berechtigt, bankübliche Überziehungszinsen, mindestens jedoch 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu berechnen. Für alle Mahnungen werden für jede Mahnug EUR 10,- berechnet. Zahlungsort ist Flensburg. Im Fall der Hingabe von Schecks ist Flensburg Zahlungsort und im Streitfalle auch für Scheck- und Wechselprozesse ist der Gerichtsstand Flensburg.
 
7. Transportschäden:
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unverzüglich vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind dann auch nicht versichert.
 
7.1 Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzumelden. Den Nachweis des verdeckten Mangels hat der Kunde sofort zu erbringen. Es gilt für verdeckte Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind. Diese sind zu beachten; bei den Post- und Paketdiensten innerhalb von 24 Stunden, bei der Bahn innerhalb von 7 Tagen, beim Spediteur innerhalb von 6 Tagen.
 
8. Reklamationen.
Eventuelle Reklamationen unserer Lieferungen und Leistungen, sowie Rechnungen betreffend, haben unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch binnen 6 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu erfolgen. Reklamierte Ware wird einschliesslich detallierter Fehlerbeschreibung von uns zurück geholt. Hierfür ist immer eine Retourennummer erforderlich. Diese erhält der Kunde nach Anmeldung. Für unberechtigt als defekt eingesandte Ware werden die angefallenen Prüf- und Versandkosten an den Kunden weiterberechnet. Abweichungen in den Größen und Farben können im Rahmen der Branchen üblichen Toleranzen auftreten und begründen keine kostenfreie Rücknahme. Dies beinhaltet auch Abweichungen die in der Darstellung auf Monitoren und Druckwerken enstehen.
 
9. Retouren, Storno und Falschbestellung:
Muster oder Einzelstücke werden grundsätzlich berechnet.  Retouren bedürfen der schriftlichen Anmeldung. Wir behalten uns das Recht vor diese abzulehnen. Die Anmeldung und Rücksendung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Nach Freigabe muss die Rücksendung an die von uns übermittelte Adresse sofort erfolgen. Rücksendungen ohne Freigabe berechtigen nicht zur Minderung der Zahlung. Nicht freigegebene Retouren werden abgelehnt oder unfrei zurückgesandt. Die Versandkosten trägt der Kunde. Retouren werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Warenwertes, mindestens jedoch 25,- € berechnet. Versandkosten werden nicht erstattet. Retounierte Ware darf weder verarbeitet, verschmutzt oder gebraucht sein. Die Ware muss original verpackt und mit unserer Rechnungs- oder Lieferscheinkopie versehen sein. Durch uns verursachte Falschlieferungen werden selbstverständlich kostenfrei retourniert.
 
Die Rücknahme der durch den Kunden verursachten Falschlieferungen, behalten wir uns vor. Diese bedarf grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Artikel die verarbeitet sind, sowie auf Kundenwunsch konfektionierte, bedruckte, bestickte oder sonstige Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
 
Jedweder Schadensanspruch des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf grobes Verschulden unseres gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllunggehilfen zurückzuführen ist oder eine wesentliche Vertragspflicht von uns schuldhaft verletzt wurde. Die Höhe eines etwaigen Schadensersatzes wird auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden wird auf die Abtretung der entsprechenden Versicherungsansprüche beschränkt und darüber hinausgehend ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
 
10. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Flensburg. Ebenso ist für alle zukünftigen und gegenwärtigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist Fensburg als der ausschliessliche Gerichtsstand vereinbart. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Abweichungen dieser Bestimmungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.